Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit. Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.

Was gefördert wird

Die Projekte sollen die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.

Folgende Projektmaßnahmen können durchgeführt werden:

  • Community Music
  • Tandemprojekt mit einer Absolvent:in des „Zertifikatslehrgangs Musikpädagogik – für Musiker:innen verschiedener Kulturen“ der Landesmusikakademie NRW in Heek
  • Gruppenunterricht
  • Kooperationsprojekte
  • Instrumentalensemble
  • Chorangebot
  • Tanzangebot
  • Improvisation
  • Komposition
  • Veranstaltung (z. B. Sommerfest)
  • Offene Kategorie (Experimentierlabor zu gesellschaftlichen Themen, wie z. B. Klimawandel und Nachhaltigkeit)

Jedes Angebot wird mit einem Personalaufwand von zwei Jahreswochenstunden kalkuliert. 80% der kalkulierten Kosten können als Festbetragsförderung beim Landesverband der Musikschulen in NRW beantrag werden. Das entspricht im Jahr 2024 einer Summe von 3.422,00 Euro.

Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderung dieser Musikschulen muss im Einzelfall geprüft werden.

Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.

Förderung für das Jahr 2024

Für das Jahr 2024 stellt das Land NRW wieder Fördermittel für Projekte und Angebote für Geflüchtete an öffentlichen Musikschulen in Nordrhein-Westfalen bereit. Gefördert werden 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft für zwei Jahreswochenstunden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern das Projekt noch nicht begonnen hat und noch Fördermittel vorhanden sind. Bei Fragen zu Ihrem Antrag melden Sie sich gerne bei Nora Pempel, Projektleiterin Heimat: Musik, per E-Mail an nora.pempel@lvdm-nrw.de oder telefonisch unter 0211 – 20 92 424.

 

Downloads

Ausschreibung 2024

Antrag Mini-Projekte 2024
Verwendungsnachweis Mini-Projekte

Bitte reichen Sie die Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 spätestens bis zum 28.02.2024 beim Landesverband der Musikschulen in NRW ein.

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Über Heimat: Musik

Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt. Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit allgemeinbildenden Schulen und Jugendzentren, Erstunterricht in Kleingruppen, Percussion-Unterricht, Ensemblearbeit oder Unterstützung im Spracherwerb durch interkulturelle Chor- und Singangebote. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur interkulturellen Arbeit mit Geflüchteten angeboten.

Insgesamt hat das Land seit dem Start von Heimat: Musik im Jahr 2016 knapp 2,5 Millionen Euro Fördergelder bereitgestellt.